Frau von Pape ist die Beratungslehrerin an unserer Schule. Seit April 2015 gibt es an unserer Schule einen Beratungsraum, in dem Gespräche in angenehmer Atmosphäre und in Ruhe geführt werden können.
Es existiert eine feste Sprechstunde, deren Termin immer an der Tür des Beratungsraumes bekannt gegeben wird.
Darüber hinaus bestehen folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
- Persönliche Ansprache
- Telefonisch oder persönlich über das Sekretariat
- E-Mail Kontakt: christiane.von.pape@obselsfleth.de
Aufgaben der Beratungslehrerin an der OBS Elsfleth
Die Arbeit der Beratungslehrerin an der Oberschule Elsfleth ergänzt und unterstützt die Beratungstätigkeit aller Lehrkräfte, die an der Schule tätig sind.
Sie steht allen an der Schule beteiligten Personen für Beratung zur Verfügung und kann bei der Suche nach Problemlösungen unterstützend behilflich sein. Ziel ist, zusammen mit den Ratsuchenden eine Klärung der Problemsituation herbeizuführen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Dabei versteht die Beratungslehrerin ihre Arbeit als eine Prozessbegleitung, die als Hilfe zur Selbsthilfe dient.
Aufgabenfelder der Beratungslehrerin
- Einzel- oder Gruppenberatung von Schülern, Lehrern und Eltern bei Lern- oder Verhaltensproblemen
- Moderation in Konfliktgesprächen oder zur Verhaltensmodifikation von sozial auffälligen Schülerinnen und Schülern
- Vermittlung zu außerschulischen Beratungsstellen
- Kooperation mit außerschulischen Beratungseinrichtungen
Mögliche Themen der Beratung
- Probleme beim Lernen (Konzentration oder mangelnder Antrieb)
- Probleme im gefühlsmäßigen Bereich (Angst, Trennungsfolgen)
- Infos über mögliche Hilfen (Schulpsychologe, Erziehungsberatung)
- Schwierigkeiten bei der Schulleistung (Klassenziel, Noten, Nachhilfe)
- Gesprächspartnerin bei Stress und Krisen (Ausgrenzung, Mobbing, Krach wegen der Noten)
- Probleme von bereits längerer Dauer, über die noch nie gesprochen wurde
- Schulangst
Grundsätze der Beratung
Die Beratung an unserer Schule findet immer unter Berücksichtigung der vier Beratungsgrundsätze statt:
1. Freiwilligkeit: Jeder Ratsuchende entscheidet freiwillig, ob er eine Beratung aufsucht, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder ob er eine erarbeitete Lösung nach der Beratung umsetzt.
2. Vertraulichkeit: Beratungslehrer sind an die Schweigepflicht gebunden.
Alle Gespräche bleiben absolut vertraulich, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Beratungslehrer von der Schweigepflicht.
3. Unabhängigkeit: Um die Suche nach einer passenden Lösung für die Ratsuchenden begleiten zu können, benötigt die Beratungslehrerin einen gewissen Grad der Unabhängigkeit in der Schule.
4. Verantwortungsstruktur: Die Schule ist ein komplexes System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen. Betrifft ein angesprochenes Problem und die mögliche Lösung dazu nicht nur den Ratsuchenden allein, sollte die Beratungslehrerin, mit Einverständnis des Ratsuchenden möglichst frühzeitig beteiligte oder zuständige Personen in den Beratungsprozess einbeziehen.
Organisation der Beratung
Die Beratungslehrerin kann aktiv werden, wenn
- sich Schüler einzeln oder als Gruppe an sie wenden,
- Eltern Kontakt aufnehmen,
- Lehrkräfte eine persönliche Beratung wünschen oder sich wegen einzelner Schüler an sie wenden.