Schulordnung

Diese Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Menschen, die in unserer Schule arbeiten und lernen. Sie gilt auch auf Schulveranstaltungen außer Haus und auf Schulfahrten. Deshalb hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer gestört, beleidigt, geschädigt oder gefährdet wird. (Frei nach Hausordnung der Realschule Elsfleth, 1979)

 

1. Verhalten im Allgemeinen                                                                                                                                                        

1.1 Wir gehen respektvoll miteinander um.
1.2 In den Unterrichtsräumen werden keine Jacken, Mäntel oder Kopfbedeckungen getragen, mit Ausnahme von religiös motivierten Kleidungsstücken.
1.3 Wir  achten auf angemessene Kleidung. Rassistische und diffamierende Sprüche auf der Kleidung werden nicht geduldet. Die Schule stellt Ersatzkleidung.
1.4 Alle sind für die Sauberkeit des persönlichen Arbeitsplatzes, des Schulgebäudes und des Schulgeländes verantwortlich. Der tägliche Reinigungsdienst wird von der Schulleitung organisiert.
1.5 Für mutwillige Beschädigungen haften der Schüler oder die Schülerin bzw. die Erziehungsberechtigten. Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Beschädigungen sind zu melden.
1.6 Der Gebrauch von Handys, MP3-Playern, Discplayern und Spielkonsolen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät von der Lehrkraft eingezogen, bei der Schulleitung verwahrt und darf nur von einem / einer Erziehungsberechtigten abgeholt werden. SIM-Karten und ähnliches verbleiben im Gerät. Für Notfälle steht in der Verwaltung ein Telefon zur Verfügung.
1.7 Das Spucken ist untersagt.
1.8 Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bei Fehlen wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen bereits am ersten Tag die und übergeben der Schule spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung.
1.9  Schülerrinnen und Schüler dürfen mit Aufsichten beauftragt werden.

 

2. Verhalten im Unterricht

2.1 Der Unterricht beginnt für alle pünktlich. Für Verspätungen und Störungen wird eine Entschuldigung erwartet.
2.2 Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, erkundigt sich der Klassensprecher / die Klassensprecherin im Sekretariat.
2.3 Fachräume werden nur unter Aufsicht betreten.
2.4 Das Essen im Unterricht ist mit Ausnahme von mehrstündigen Arbeiten nicht erlaubt. Kaugummikauen ist ebenfalls untersagt.
2.5 Trinken im Unterricht wird von den Lehrkräften individuell gehandhabt. Es darf nur Wasser und Wasser mit Geschmack getrunken werden.

 

3. Verhalten in den Pausen und im Schulgebäude

3.1 Das Rennen, Toben und Schreien im Gebäude ist untersagt.
3.2 Die Toiletten sind durchgehend geöffnet. Sie sind keine Aufenthaltsräume.
3.3 Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
3.4 Das Verlassen des Schulgrundstückes ist generell verboten, eine Ausnahmeregelung ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft (z.B. für die Mitglieder der Kiosk-AG) möglich.

3.5 Für Schulbusse ist die Durchfahrt freizuhalten. Das Ein- und Aussteigen erfolgt in geordneter Weise. Den Anweisungen des Buspersonals ist Folge zu leisten.
3.6 Das Befahren des Schulhofes, mit Ausnahme von Anlieferungsfahrzeugen,  ist verboten. Das gilt auch für Fahrräder.
3.7 Die Fünfminutenpause dient nur dem Lehrer- bzw. dem Fachraumwechsel.

 

4. Waffen und Drogen

4.1 Gemäß des RdErl. d. MK v. 1.4.2008 ist das Mitbringen von Waffen jeglicher Art untersagt. Das gilt auch für Spielzeugwaffen, Chemikalien, Munition Feuerwerkskörper, Laserpointer, Feuerzeuge, und Ähnliches.
4.2 Gemäß dem Jugendschutzgesetz sind das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.
4.3 Der Besitz, der Handel und der Genuss von illegalen Drogen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während des Schulbetriebes sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.
4.4 Das Mitbringen von Medien mit radikalen oder pornografischen Inhalten ist ebenfalls untersagt.

 

5. Verschiedenes

5.1 Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
5.2 Alle Lehrerinnen und Lehrer, sowie alle anderen an der Schule tätigen Personen sind zur Aufsicht berechtigt und verpflichtet. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
5.3 Besucher unserer Schule melden sich im Sekretariat an.